Die zweite fehlende Unterschrift

Ja, alles gut! Entschuldigung angenommen! Fehler passieren! Wir sind da nicht so. Nach Maskenproseccobeautyquarkgurkenfettnäpfchen, Extendedadressdatenschutzfehllei(s)tung und Tarifrechtsgehaltsguddimissinterpretation ist eine fehlende Unterschrift nun wirklich keine große Nummer. Entschuldigung heißt Entschuldigung! Basta!

Da brauchen wir auch hinsichtlich kleiner Ungereimtheiten nicht mehr nachkarten. Keine Fragen mehr wie: Warum hat man sich einen Fehler, den man bereits im Sommer 2020 festgestellt und im Winter 2020 zu heilen versucht hat, nun noch mal ein Jahr später vom VGH öffentlichkeitswirksam aufs Brot schmieren lassen müssen? Wäre es bei so viel akuter Reue und Einsicht nicht auch möglich gewesen, dem gemeinen Schorsch Dotterweich, seines Zeichens emsiger Steuerzahler in der Stadt Bamberg, wahrscheinlich gut fünfstellige Prozesskosten zu sparen, und spätestens im Dezember 2020 klein beizugeben, nicht darauf hoffend, dass ein Richter überraschend der windigen Rechtsauffassung der Stadt Bamberg folgen möge. “Nein!” beteuert die Stadt Bamberg. “Der Fehler ist erst im Zuge des Normenkontrollverfahrens ersichtlich geworden.” – Mann, Mann und Potzblitz! – Ärgerlich, dass man stattdessen wohl weiterhin kräftig mit der ungültigen Satzung gewedelt hat. Konnte echt keiner ahnen, dass eine fehlende Unterschrift solche Auswirkungen hat.

Auch ist noch nicht klar, was die eine fehlende Unterschrift an Folgekosten für Prozesse und Anwälte, Schadensersatz und Aufwand verschlingen wird. Denn auch das muss man jetzt erstmal schauen, ist aber bei der Stadt frohen Mutes: “Die […] angegriffenen Bescheide können im Wege einer einfachen Berichtigung ‘repariert’ werden.” heißt es. Zum Glück! – Das Thema ist durch! – Alles wieder supi in Bimbamboniberg.

Die beiden Referenten haben sich gestern spontan vor ihren OB geworfen wie ein doppelter Winnetou und erwarten nun ihre gerechte Strafversetzung in den nicht privilegierten Bamberger Norden (Zwinkersmiley zum Baureferenten).
Zum Glück macht man so einen Fehler ja auch nur einmal: Unterschrift vergessen und vom Verwaltungsgerichthof derart eine vor den Latz bekommen, dass hinterher die halbe Stadt spottet, das ist ja peinlich genug! Das möchte man kein zweites Mal.

Wie peinlich wäre das, wenn das nochmal passiert? Nochmal vor dem obersten Bayerischen Verwaltungsgericht stehen wegen einer ranzigen, fehlenden Unterschrift? Einen blöden, formellen Unsauberkeit. – Ja, das kann echt keiner wollen. Ganz schön peinlich wäre das dann! – Oder stellt euch vor, noch schlimmer: Wenn sich heute, also quasi jetzt, herausstellen würde, dass der OB schon mal verbummelt hat, ein paar Blätter Papier korrekt zu unterschreiben, und dafür schon mal von eben jenem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein blaues Briefchen bekommen hätte?

Angenommen, ich würde euch erzählen, dass der Stadt im Jahr 2018 schon mal ein Bebauungsplan um die Ohren geflogen ist, weil der nicht korrekt erlassen war. Mein Gott! Das wäre peinlich! Dann hätte das Urteil vom 10.10.2018 – (2 N 16.1285), wo der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unserem OB schon mal lang und breit und mit erhobenem Zeigefinger erklärt hat, dass man sein Zeug sauber unterschreiben muss, dass es bei der Ausfertigung von Urkunden um Authentizität geht, und dass eben wichtig ist für die Rechtswirksamkeit, maßgebliche Verfahrensvorschriften zu beachten (Legalität), also dann hätte das drei Jahre alte Urteil von 2018 ja überhaupt garnienicht keinen Lerneffekt bei unserem Chefjuristen im Rathaus erzielt. Mistmistmist! Das wäre peinlich. Aber zum Glück weiß niemand was von dem Urteil aus dem Jahr 2018 und man kann die missglückte Ausfertigung der Zweckentfremdungssatzung als bedauerlichen Einzelfall verkaufen. Puh! Glück gehabt!

3

mins
read

Begin typing your search above and press return to search. Press Esc to cancel.