Die dritte fehlende Unterschrift


Überraschung! Aller guten Dinge sind 3!

Ich wollte es ursprünglich etwas spannender und größer ausposaunen, aber andererseits konnte man ja fast damit rechnen, wenn man wie ich unsere Premiumverwaltung schon länger auf dem Schirm hat und gleichzeitig an das alte Sprichwort “Man hat nie nur eine Ratte im Keller” denkt:
Ja. Auch 2019 traf man sich in bekannter Runde in München vor Gericht, um sich vom Richter erklären zu lassen, wie oft der OB selbst wann, wie und auf welchen Seiten genau unterschreiben muss, damit so Dokumente auch rechtskräftig werden. Auf Deutsch: “Tackern & Abheften reicht nicht”.

Somit war das aktuelle Urteil zur Zweckentfremdungssatzung 2021 nach 2018 und 2019 bereits mindestens das dritte “Dududu!” aus München für falsche und/oder fehlende Unterschriften des OB auf offiziellen Dokumenten.

Liest sich aus meiner Tastatur vielleicht komisch, aber ich nehm unserem Chefautogrammgeber bedingungslos ab, dass er keinen Überblick mehr hat, was er und vor allem was er alles den lieben, langen Tag nicht unterschreibt.

Die Frage, die sich aber ganz unabhängig davon stelIt, ist, warum er nach dem verlorenen Prozess 2018 alles daran gesetzt hat, dass sich das noch mindestens zweimal wiederholt. Eine Art Selbstkasteiung vielleicht? Wo jeder andere Chef das Referat auf links gestülpt hätte, um sich bloß keine mehr vom obersten Bayerischen Verwaltungsrichter einzufangen, wirkt er fast süchtig nach überflüssigen wie peinlichen, teuren wie zeitraubenden Piesackungen juristischer Art.
Wir haben uns in Bamberg daran gewöhnt, auf Richter und deren Entscheidung zu warten, damit die uns erklären, wer juristisch verantwortlich ist. Beim Adressdatenschutzgate, bei den Maxplatzgehaltsguddis und nun halt auch bei den regelmäßigen – nennen wir sie – “formalen Defiziten” (a.k.a. Schlampereien) in der Verwaltung.

Aber neben der juristischen gibt es eben halt auch die politische Verantwortung: Beim Adressdatenschutzgate, bei den Maxplatzgehaltsguddis und nun halt auch bei den regelmäßigen – nennen wir sie – “formalen Defiziten” (a.k.a. Schlampereien) in der Verwaltung. Wer trägt die denn? Also ich nicht.

Aller guten Dinge sind 3.

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