Die Zweckentfremdungssatzung_final2B_verbessert2020.docx
Ärger am städtischen Horizont aus Richtung München: Der Stadt droht, die Zweckentfremdungssatzung zum zweiten Mal um die Ohren zu fliegen. Ein Auflagen- und Hinweisbeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof lässt erahnen: Es könnte unterhaltsam werden.
Es hätte so ein schönes, langes Osterwochenende werden können. Aber halb Bamberg, inzwischen voll mit Kunsthisterikern (sic!), dreht hohl, weil eine Après-Ski-Hütte den Blick auf die Kunst verstellt, der man letztes Jahr zur gleichen Zeit nachts um halb 4 noch gepflegt den halbverdauten Döner unter die Nase vomieren konnte. Der anderen Hälfte unserer Weltkulturerbestadtbewohnenden dürfte es recht egal sein, was sich auf der Unteren Brücke abspielt, solange das Bier in der Hütte „vor diesem Ding vo der Bodera da“ nicht aus Kulmbach kommt. Vielleicht ist meine Wurschtigkeit mit Tendenz Anwohnerpriorisierung zu dem Thema Brückenbiergarten damit zu erklären, dass ich mich im Unterschied zu den heutigen Laissez-faire-Stadträten an die frühen 90er erinnere, wo sich in dem diskutierten Bereich der Brücke am heutigen Mitoraj – ich sag es mal diplomatisch – „Privatiers“ mittags um 12 sinnbildlich den Schädel mit Mariacron und Wodka Gorbatschow weggeschossen haben. Sie wurden ohne großen Widerstand verjagt, der Mitoraj soll an sie erinnern. Aber darum soll es heute nicht gehen…
Dem gemeinen Bamberger Rathausoberen dürfte die Diskussion um das Ensemble auf der Ostseite der Brücke nicht ungelegen kommen, lenkt es doch eventuell die Aufmerksamkeit von einer hochnotpeinlichen Geschichte aus dem Herbst ab, die – die Älteren werden sich erinnern – die Presserunde machte und die nun wieder aufzuflammen droht. Der OB hatte im ganzen Stress immer mal wieder vergessen, die eine oder andere Satzung, den einen oder anderen Bebauungsplan zu unterschreiben: „Brauchmer net, hammer noch nie gemacht, machen die anderen aah net.“
Ärgerlichstes, weil unwirksamstes Dokument im Aktenschrank des Rathauses war die sogenannte Zweckentfremdungssatzung, die seit 2019 Wohnraum schaffen sollte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schob sie mangels Unterschrift des OB durch den Reißwolf und erklärte sie im Herbst 2021 für unwirksam.
Unsere Prämienpremiums in der Stadtverwaltung sind ja aber auch nicht von der Unteren Brücke gefallen und haben wohlahnend, dass sie vom VGH auf die Finger bekommen, bereits Ende 2020 ein Satzungsautogramm vom OB eingeholt und den Text sicherheitshalber noch mal pflichtbewusst veröffentlicht.
Tjo. Wie soll ich es sagen? Also ohne dass es zu sehr weh tut? Ich möchte ja auch niemand übers Maß blamie…. Ach egal.
Sie haben – versehentlich, naiv oder „mit anderer Rechtsauffassung“, wer weiß das schon – leider einen anderen Text unterschreiben lassen und veröffentlicht als der Stadtrat 2019 beschlossen hatte. Es geht um einzelne Passagen, vor allem aber auch um das Gültigkeitsdatum, das sich maßgeblich vom Beschlusstext unterscheidet.
Da ich die anwaltlichen Schreiben der Stadt Bamberg zu dieser Causa nicht kenne, kann ich nur mutmaßen, wie dick der Hals ist, den die Richter aus München wegen unserer Stadtoberen haben müssen, weil sie ihnen wahrscheinlich zum wiederholten Male erklären müssen, wie man Urkunden ausfertigt. Da die höchsten Verwaltungsrichter nun aber vor wenigen Tagen einen sogenannten Auflagen- und Hinweisbeschluss gegen die Stadt Bamberg erlassen haben, der klingt wie bei mir damals in der 12. Klasse, als ich zum 34. Mal unentschuldigt gefehlt hab, kann man guten Gewissens vermuten, dass die Stadt und ihre Anwälte wohl seit Monaten wieder irgendetwas von „Rechtsauffassungen“ schwurbeln, die nicht so gut in München anzukommen scheinen.
Die Stadt muss nun jedenfalls – so das Urteil – das Beschlussbuch sämtlicher (!) Stadtrats- und Ausschusssitzungen des Jahres 2020 betont im Original beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorlegen, weil die Richter wohl lieber selbst nachschauen wollen, ob es überhaupt einen rechtsgültigen Stadtratsbeschluss gibt.
Ich spoiler mal vorsichtig, ohne in das Beschlussbuch geschaut zu haben: Gibt es nicht. Eventuell gibt es im Rathaus noch nicht mal dieses Buch. Immerhin – so fair sind die Richter – lassen sie der Stadt noch die Tür offen, auf eine mündliche Verhandlung zu verzichten, falls sie den Beschluss oder das ganze Buch nicht finden. Tut weniger weh und wäre evtl. nicht so peinlich.
Apropos „suchen und finden“:
Während ihr die Eier sucht, suchen sie im Rathaus wohl nun ihr Beschlussbuch. Und den Beschluss zur zweckentfremdungssatzung_final2B_verbessert2020.docx. Ein bisschen wie Ostern, oder? Es hätte ein schönes, langes und vor allem freies Osterwochenende werden können…
mins
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