Sandmann gegen den Rest der Welt: Stieringer droht mit Klage

Auch ich kann mich täuschen und gebe das dann unumwunden zu: Mein Verdacht, dass Bambergs bekanntestem Fakeaccountspezialisten bereits zu viel Medienpräsenz unter Klarnamen zuteilwurde, er inzwischen genug von Titelseiten hätte und deshalb lieber auf Presseberichtsebbe setzt, war ein Trugschluss. Kaum hatte ich diesen Satz für den gestrigen Beitrag in die Tastatur gehämmert, flatterte ein Stapelchen Papier durch das Fenster, das das Gegenteil beweist.

Klaus Stieringer hat nun tatsächlich von einem Anwalt ein Schreiben mit allerlei Drohgebärden verfassen lassen. Angekündigt hatte er das ja bereits im Januar auf dem Maxplatz beim BR. Wir erinnern uns.

Wer nun glaubt, das Schreiben würde sich gegen mich, den oberhetzenden Kasper mit journalistischen Nazimethoden, wie es aus dem Dunstkreis heißt, richten, der hat sich gebrannt. Auch der FT mit Wehner und Schanz, BR, SZ und die übrige gesamtdeutsche Presse, die bereits übers digitale Versteckerles hinter Sandmann, Hausdörfer und Co. berichteten, kommen offensichtlich erstmal ungeschoren davon. Ja, zugegeben, ich bin ein wenig enttäuscht. Das juristische Fallbeil aus der Königstraße richtet sich nämlich gegen Andreas Schwarz, seines Zeichens (Leidens-)Genosse Stieringers in der Sozialmediademokratischen Partei Deutschlands. In dem anwaltlichen Brief mit  – für einen Anwaltsbrief – relativ vielen Kommafehlern kommt sein Anwalt zu dem Schluss, dass er seiner Mandantschaft, also unserem Fakeaccountprofi, weitere Schritte, ggf. in Form eines formellen Unterlassungsverfahrens, empfehlen würde.

Grund: Schwarz hätte Stieringer vorgeworfen, Fakeaccounts zu billigen, Mr. Sandmann zu sein, Meinungsbild zu beeinflussen, Medienvertreter anzugreifen, Bürger zu belügen und vieles mehr.

So weit, so keine Überraschung. Tenor: „Der Ruf von Stieringer wäre für die Tonne, Schuld trägt Schwarz!“ – Der Rest klingt, wie es halt so bei anwaltlichen Schreiben klingt, nur mit mehr Rechtschreibfehlern in sandmännischer Tradition.

Diesem Brief, der bereits Mitte Juni beim Bundestagsabgeordneten Andreas Schwarz einschlug, folgte eine Antwort von den Anwälten von Andreas Schwarz, die sich dank deutlich weniger Rechtschreibfehler auch etwas angenehmer liest. Schuld an Stieringers Ruf ist wohl eher nicht Schwarz, so heißt es, sondern die Medienpräsenz des Stadtmarketingchefs. Ich zitier mal frei: Stieringer möge deshalb doch bitte erstmal erfolgreich die Presse (und den Kleinstadtkabarettisten) verklagen, bevor er sich an Schwarz abarbeitet, auf so pauschale Anschuldigungen verzichten, sonst würde man Stieringers Anwälten mal erklären, was rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sind, und negative Feststellungsklage erheben. Zusammengefasst: Herr Sandinger soll mal lieber schön den Ball flach halten.

Tjo. Aber Ball flach halten ist halt offensichtlich schwierig, wenn man doch so sehr auf Medienpräsenz steht…

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