“Ich sag mal Bescheid.” ist wahrscheinlich kein “Bescheid.”
Warum er? Warum so plötzlich? Was hatte er denn mit diesen Fakeaccounts zu tun? Ist er ein Bauernopfer des Stadtmarketingchefs? – Das Stadtgespräch wird vom Rücktritt des Bamberger Erzbischofs bestimmt. Soviel kann ich euch mitteilen: Mit mir hat das nix zu tun, ich kann da nix für. Wofür ich natürlich ein klein wenig mehr kann, ist die ganze Diskussion um die Sandmanns und Hausdörfers dieser Stadt, die zu einigem – sagen wir es diplomatisch – kritischen Umdenken bei den Ratsherrinnen und -damen auch hinsichtlich möglicher Stadtmarketinggelder geführt hat.
Aber nicht bei allen. Einige denken bis heute, dass es den Einzelhandel durchaus nachhaltig stärkt, wenn man städtische Steuergelder in den Betrieb von Fakeaccounts investiert. Und so teilten sich die in den Stadtrat Gesalbten in drei Lager. Die „Contra Zuschuss“, die „Pro Zuschuss“ und – hihi – die CSU. Man kämpfe im Vorfeld mit allen Mitteln. Die einen kämen sicher wegen Nötigung in den Knast, andere haben bereits ein Verfahren am Hals und auf den Rest der Stadtratsherrlichkeit käme wegen „Da gibt’s ja einen Beschluss!“ Schadensersatz in Millionenhöhe zu.
Und so tauchte am Morgen der möglichen Abstimmung plötzlich noch ein Schreiben des OB auf der Seite von BUB-Stadträtin Daniela Reinfelder auf, ihres Zeichens eher so Fraktion „KAMPAGNE11!!1ELF1!!“ und „Maxplatzeventpromi“. Darauf gelb markiert der Satz „Ich freue mich über den Beschluss zur finanziellen Unterstützung des Stadtmarketing Bamberg e.V.“. Der OB bedankte sich auf diesem an den Stadtmarketingvorsitzenden gerichteten Schreiben vom 3.12.2021 auch noch für den Besuch im Bamberger Stadtrat am 1.12.2021.
Auf meine Frage, wie das denn sein kann mit dem Datum, wenn doch der Haushalt erst am 15.12., also zwei Wochen später, durch den Stadtrat verabschiedet wurde, ließ mich Gaustadts heimliche Bürgermeisterin durch die Blume mit Verweis auf ein Beschlusspapier aus dem Finanzsenat wissen, dass ich halt langsam mal lesen lernen sollte. Da stünde nämlich “Beschluss”.
Ihr kennt mich inzwischen, ich kann immer nicht schlafen, wenn man mir vermutlich Quark erzählt. Und so hab ich bei der Stadt einmal nachgefragt, wie das denn nun genau war mit diesem Beschluss zur Förderung des Stadtmarketings. Da ich ja inzwischen die halbe Lokalredaktion des FT als Informanten ins Presseamt des Rathauses geschleust hab, bekam ich auch postwendend und gewohnt freundlich Auskunft.
Ich zitiere frei:
- Am 1.12.2021 stimmte der Finanzsenat den Haushalt für 2022 ab.
- Am 15.12.2021 beschloss der Stadtrat dann den Haushalt.
- Am 30.05.2022 genehmigte die Regierung den Haushalt, ihr erinnert euch an das Hin und Her.
- Am 17.6.2022 wurde der Haushalt im Amtsblatt Nr. 12 amtlich bekannt gemacht und damit rechtswirksam.
In ihrer Antwort weist die Pressestelle der Stadt Bamberg noch hilfsbereit und explizit darauf hin, dass so ein Haushalt lediglich eine interne Aufteilung des städtischen Budgets ist und sich daraus kein Recht auf Auszahlung ableiten lässt. Brief Ende.
So. Jetzt stehen wir da. Ihr versteht mein Dilemma, ihr wisst, warum ich ab und an nicht gut schlafe. Wie kann es sein, dass ein Oberbürgermeister – einerseits ohne hellseherische Fähigkeiten und andererseits als Volljurist im Unterschied zu mir mit dem Wissen, dass überhaupt kein Anspruch auf Auszahlung besteht – bereits am 3.12. ein Schreiben an den Club seines ehemals besten Kumpels Klausi, auch bekannt als „Fake-a-Klausi“, schickt, in dem er mit einem durch den Stadtrat beschlossenen Zuschuss wedelt, der (wenn überhaupt) erst am 15.12. verabschiedet wurde und am 1.12. höchstens ein bisschen in den Haushalt eingeplant wurde?
Hilft es, wenn wir auf das Datum schauen? 3.12.2021. – Das war quasi nach meinem ersten Blogbeitrag und dem ersten großen FT-Interview zu den Fakeaccounts, aber noch vor dem Beitrag von „quer“, also zu einer Zeit, als halb Bamberg nach den Hintermännern der Fakeaccounts suchte, und die ersten, leisen Stimmen aufkamen, dass man den Zuschuss an das Stadtmarketing vielleicht mal auf Eis legen könnte, um Aufklärung – sagen wir es freundlich – zu erleichtern.
Ob sich aus dem falschen Schreiben, in dem der OB “halt mal beim Stadtmarketing Bescheid sagt, dass da von irgendjemandem irgendetwas beschlossen wurde”, ein Schadensersatzanspruch an den OB ableiten lässt? Hatte der Stadtrat zwei Wochen später überhaupt noch was zu melden oder sind die nur zum Abnicken da? Gibt es einen Unterschied zwischen einem rechtskräftigen Bescheid und einem “Bescheid sagen”?
Zum Glück hat er das Briefchen ja – in guter alter Tradition – nicht mal unterschrieben.
mins
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