Wer zahlt die Zeche im BKPV-Skandal?

Die Geschichte vom BKPV-Skandal ist noch lange nicht zu Ende erzählt, auch wenn man zwischenzeitlich meinen hätte können, die Fakeaccounts aus dem Umfeld der Königstraße hätten alles an Themen in dieser Stadt niedergemäht. Aktuell diskutiert man hinter den Mauern des Rathauses darüber, wer für welchen finanziellen Schaden aufkommt könnte.

Wer glaubt, dass, nachdem unsere Maxplatz-Daltons nun Strafbefehle für ihre eigene Rechtsauffassung von “Keine Leistung ohne Gegenleistung” kassiert haben, wieder Ruhe im Rathaus einkehrt und man sich allenamts wieder um die pünktliche Versorgung der Stadtgesellschaft mit gelben Säcken, die nächsten Mitmachumfragen oder den deutschlandweiten Aufkauf von Umleitungsschildern für den Bahnausbau kümmern könnte, der täuscht sich. Hinter den Kulissen bzw. den dicken Mauern geht es neben der bereits thematisierten Disziplinarverfahren, also der beamtenrechtlichen Konsequenzen für die Spendabelsten aller Führungskräfte, natürlich hausintern noch um die Frage der finanziellen Wiedergutmachung. Man spricht von mehreren Hunderttausend Steuergeldeuros, die da von unserem Chefsachenchef und den nun ebenso vorbestraften Teilen seiner Führungstruppe durch teils rechtswidrige Mehrarbeitsvergütungen, Überstundenpauschalen und Prämien an die treuesten und besten Rathauspremiums verteilt wurden. Die sollten nun möglichst wieder in den Stadtsäckel zurückfließen, so die durchschnittliche Meinung draußen am Maxplatz vor dem Rathaus. Denn die Summen, die unser OB, der Finanz- und der Personalreferent sowie ein ehemaliger Amtsleiter fettgedruckt unten rechts im Strafbefehl stehen hatten, waren – wie der Name schon sagt – zunächst ja nur „Strafe“, nicht Schadensersatz.

Genau eben dafür, das Geld auch gegebenenfalls wieder zurückzuholen, das man abseits der Gesetze großzügig verausgabt hat, wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich seit geraumer Zeit detailliert mit der Frage beschäftigt, von wem man nun am leichtesten welchen der Boni-Euros zurückholen kann, die erst dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband und dann der Staatsanwaltschaft Hof gewisse Schnappatmung bescherten.

Diese Arbeitsgruppe prüft und empfiehlt und berät. Jeden Fall für sich. Der Personalsenat entscheidet letztlich über das weitere Fortgehen: Wird das Geld vom Beamten zurückgefordert, und wenn ja, wieviel oder erlässt man es aufgrund geringer Chancen in einem zu erwartenden Prozess.

Beamtenrechtliche Spezialisten mag das nun nicht überraschen, ich war aber tatsächlich erstaunt, dass man im Fall von windigen Zahlungen an Beamte zunächst versucht, sich die Pauschalen, Boni, Vergütungen und Prämien von dort auch wieder zu holen, denn der gemeine Staatsdiener hat sich finanziell nicht zu bereichern. Auch nicht aus Versehen und ahnungslos auf Basis von „anderer Rechtsauffassung“. Erst danach richtet sich der Anspruch womöglich gegen die Entscheider.

Und die Beamten zahlen rund 3000 und 80.000 Euro einfach zurück?

Nö. Natürlich nicht. Der gemeine, rechtsberatene Beamte weiß sich zu helfen: Ist das Geld nachweislich nicht mehr da, stehen die Chancen gut, dass der monatlich auf Knopf kalkulierende Staatsdiener natürlich nicht das gute Silberbesteck und die angebrochenen Schminkstifte gewinnbringend verscherbeln muss, um das Geld wieder an seinen Dienstherren zurückzuüberweisen. Und so wedeln viele der Prämienbonipauschalenprofiteure mit den sauber abgehefteten Quittungen und Belegen der letzten Jahrzehnte von teuren Reisen, Klamotten und sonstigem vergänglichem Luxus, die beweisen, dass das Geld fort ist, man bei ihnen also nix mehr zurückholen kann, oder wie es im Beamtendeutsch heißt: Man leider, leider, leider total entreichert ist.

Ob das Geld, weil die Beamten dieser Stadt leider, leider, leider am Hungertuch nagen, in diesem Fall womöglich noch woanders herkommt, lässt sich nur erahnen. Man spricht bereits von einem möglichen Rückgriff auf Vermögenseigenschadenversicherungen oder die Entscheider. Ich glaub, damit sind unsere Maxplatz-Daltons gemeint.

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